Astschnittverbrennung
Die Astschnittverbrennung muss mindestens 2 Tage vor Beginn bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Hierfür benötigen wir die Daten der verantwortlichen Person samt Alter und telefonischer Erreichbarkeit, den genauen Tag und Zeitraum sowie den genauen Ort der Verbrennung.
Die Verbrennung von Astschnitt, Gartenabfällen usw. ist nur bei größeren Mengen, bei einer Brenndauer von über 2 Stunden oder an gut sehbaren Stellen (z.B. Nähe der Autobahn) anzumelden. Die gemeldete Person muss das Feuer über den kompletten gemeldeten Zeitraum beaufsichtigen.
Strohverbrennung
Bei der Verbrennung von Stroh muss ebenfalls mindestens 2 Tage vor Beginn bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Hierfür benötigen wir die Daten von zwei verantwortlichen Personen samt Alter und telefonischer Erreichbarkeit, den genauen Tag und Zeitraum sowie den genauen Ort der Verbrennung.
Die
Verbrennung von Stroh muss immer angezeigt werden. Die gemeldeten Personen müssen das Feuer über den kompletten gemeldeten Zeitraum beaufsichtigen.
Folgende Zeiten müssen eingehalten werden:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Das Verbrennen von Astschnitt, Stroh und sonstigen pflanzlichen Abfällen unterliegt bestimmten Richtlinien. Diese entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt, das für Sie im Bürgerbüro bereit liegt. Dieses können Sie hier downloaden.
