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Ansprechpartner

Benötigte Unterlagen

Sofern

 - beide deutsche Staatsangehörige sind,
 - beide volljährig sind,
 - keiner bereits verheiratet ist/war und
 - beide ihren Wohnsitz in Münzenberg haben.

brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur

- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
 
(Geburts- oder Abstammungsurkunde ist nicht ausreichend!) 

vorzulegen.


Sind Sie geschieden oder verwitwet, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

 - einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe (Eheurkunde)
 - Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk der Vorehe bzw.
 - Sterbeurkunde des Ehepartners

oder


 - eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk (ehemals Familienbuch)
   der Vorehe.


Wenn Sie bereits ein gemeinsames Kind haben, dann müssen Sie uns eine Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.


Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Münzenberg aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Urkunde bzw. Abschrift jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, so besorgen Sie sich selbst bitte dieses Dokument dort. 


Wenn Sie nicht in der Stadt Münzenberg gemeldet sind, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes vorgelegt werden.

 

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.



In folgenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall telefonisch beim Standesamt einen Beratungstermin vereinbaren:

 - Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
 - Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
 - Sie haben ein minderjähriges Kind
 - Sie haben mehrere Vorehen
 -
die Scheidung Ihrer Vorehe erfolgte im Ausland
 - Sie haben eine Lebenspartnerschaft begründet.

 

 

 

 

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Fax 06033. 67896