Sofern
- beide deutsche Staatsangehörige
sind,
- beide volljährig sind,
- keiner bereits verheiratet
ist/war und
- beide ihren Wohnsitz in Münzenberg haben.
brauchen
Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- eine beglaubigte
Abschrift aus dem Geburtenregister
(Geburts- oder Abstammungsurkunde ist nicht ausreichend!)
vorzulegen.
Sind Sie geschieden oder verwitwet,
benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
- einen Nachweis über die
vorausgegangene Ehe (Eheurkunde)
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk der Vorehe bzw.
- Sterbeurkunde des Ehepartners
oder
- eine beglaubigte
Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk (ehemals Familienbuch)
der Vorehe.
Wenn Sie bereits ein gemeinsames Kind haben, dann müssen Sie uns eine Geburtsurkunde des
Kindes vorlegen.
Wenn das
erforderliche Dokument beim Standesamt Münzenberg aufbewahrt wird, greifen wir
auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Urkunde bzw. Abschrift jedoch bei einem anderen Standesamt
auszustellen, so besorgen Sie sich selbst bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie nicht in der Stadt Münzenberg gemeldet sind, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes vorgelegt werden.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
In
folgenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall telefonisch beim Standesamt einen
Beratungstermin vereinbaren:
- Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
- Sie haben ein
minderjähriges Kind
- Sie haben mehrere Vorehen
- die Scheidung Ihrer Vorehe erfolgte im Ausland
- Sie haben eine Lebenspartnerschaft begründet.
