Beantragung eines Führungszeugnisses oder einer Gewerbezentralregisterauskunft
Das Führungszeugnis bzw. die Gewerbezentralregisterauskunft wird bei der zuständigen Meldebehörde beantragt
und dann an das Bundesamt für Justiz, Dienststelle
Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird Ihr Antrag bearbeitet
und der Auszug ausgestellt. Dieser Registerauszug wird auf dem Postweg
zugestellt.
Hierfür gibt es verschiedene Belegarten, die Ihnen zur Beantragung bekannt sein sollten:
Führungszeugnis Belegart "N":
Diese Belegart wird z. B. für
private Zwecke oder zur Vorlage beim Arbeitgeber verwendet. Das Zeugnis
wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung an
Ihre Anschrift zugestellt.
Führungszeugnis Belegart "O":
Diese Belegart gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Das Zeugnis wird
innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen
benannte Behörde gesandt. Deshalb ist es unbedingt erfoderlich, den
Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der
Beantragung anzugeben.
erweitertes Führungszeugnis Belegart "NE" oder "OE":
Ein
erweitertes Führungszeugnis wird nur erteilt, wenn die Erteilung in
gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis benötigt
wird für die Prüfung der persönlichen
Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe),
eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung,
Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, bei der Kontakt
zu Minderjährigen aufgenommen wird. Wer einen Antrag auf Erteilung eines
erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung
vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom
Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen.
Die Belegart "NE" wird z. B. für
private Zwecke oder zur Vorlage beim Arbeitgeber verwendet. Das Zeugnis
wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung an
Ihre Anschrift zugestellt.
Die Belegart "OE" gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Das Zeugnis wird
innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen
benannte Behörde gesandt. Deshalb ist es unbedingt erfoderlich, den
Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der
Beantragung anzugeben.
Gewerbezentralregisterauszug Belegart "1":
Diese Belegart wird z. B. für private Zwecke verwendet. Der
Auszug wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von maximal 14 Tagen nach
Beantragung an Ihre Anschrift zugestellt.
Gewerbezentralregisterauszug Belegart "9":
Diese Belegart gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Die Auskunft wird
innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen
benannte Behörde gesandt. Deshalb ist es auch hier unbedingt
erfoderlich, den Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der
Behörde bei der Beantragung anzugeben.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. die Anschrift der Behörde, bei der das Zeugnis bzw. die Auskunft vorgelegt werden soll
- bei der Beantragung eines "erweiterten Führungszeugnisses" muss zusätzlich eine schriftliche
Bestätigung vorgelegt werden, dass die Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 30a BZRG)
Bitte beachen Sie: Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen!
Die Vorlage einer Vollmacht berechtigt nicht zur Beantragung!
Gebühren
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 Euro
Das Führungszeugnis bzw. der Gewerbezentralregisterauszug muss bei
Beantragung in bar bezahlt werden, da ansonsten keine Bearbeitung
erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich!
