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Führungszeugnis & Gewerbezentralregisterauskunft

Beantragung eines Führungszeugnisses oder einer Gewerbezentralregisterauskunft

Das Führungszeugnis bzw. die Gewerbezentralregisterauskunft wird bei der zuständigen Meldebehörde beantragt und dann an das Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird Ihr Antrag bearbeitet und der Auszug ausgestellt. Dieser Registerauszug wird auf dem Postweg zugestellt.

Hierfür gibt es verschiedene Belegarten, die Ihnen zur Beantragung bekannt sein sollten:

Führungszeugnis Belegart "N":
Diese Belegart wird z. B. für private Zwecke oder zur Vorlage beim Arbeitgeber verwendet. Das Zeugnis wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung an Ihre Anschrift zugestellt.

Führungszeugnis Belegart "O":
Diese Belegart gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Das Zeugnis wird innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Deshalb ist es unbedingt erfoderlich, den Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der Beantragung anzugeben.

erweitertes Führungszeugnis Belegart "NE" oder "OE":
Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur erteilt, wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis benötigt wird für  die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe), eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, bei der Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen wird. Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen.

Die Belegart "NE" wird z. B. für private Zwecke oder zur Vorlage beim Arbeitgeber verwendet. Das Zeugnis wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung an Ihre Anschrift zugestellt.

Die Belegart "OE" gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Das Zeugnis wird innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Deshalb ist es unbedingt erfoderlich, den Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der Beantragung anzugeben. 



Gewerbezentralregisterauszug Belegart "1":
Diese Belegart wird z. B. für private Zwecke verwendet. Der Auszug wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung an Ihre Anschrift zugestellt.

Gewerbezentralregisterauszug Belegart "9":
Diese Belegart gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Die Auskunft wird innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Deshalb ist es auch hier unbedingt erfoderlich, den Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der Beantragung anzugeben.

 

Benötigte Unterlagen

-    gültiger Personalausweis oder Reisepass
-    ggf. die Anschrift der Behörde, bei der das Zeugnis bzw. die Auskunft vorgelegt werden soll
-    bei der Beantragung eines "erweiterten Führungszeugnisses" muss zusätzlich eine schriftliche
     Bestätigung vorgelegt werden, dass die Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 30a BZRG)


Bitte beachen Sie:
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen! Die Vorlage einer Vollmacht berechtigt nicht zur Beantragung!

 

Gebühren

Führungszeugnis: 13,00 Euro
Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 Euro

Das Führungszeugnis bzw. der Gewerbezentralregisterauszug muss bei Beantragung in bar bezahlt werden, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich!

 


 

 

 

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