Zuständige Stelle?
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich
es geboren wurde.
Benötigte Unterlagen?
Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung benötigt:
- bei verheirateten Eltern
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter
- Personalausweis der Mutter
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Vaters
- Personalausweis des Vaters
- Eheurkunde der Eltern
-
Geburtsschein des Kindes
- bei nicht verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- Personalausweis der Mutter
- Geburtsschein des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweis des Vaters
- Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Bescheinigung über die Sorgeerkärung
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein!
Gibt es eine Anzeigefrist?
Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Standesbeamtinnen.
Namensgebung
Informationen zur Namensgebung erhalten Sie HIER!
Gebühren
Geburtsurkunde - 10,00 Euro
jede weitere Urkunde, die zeitgleich beantragt wird (das gleiche Dokument) - 5,00 €
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - 10,00 Euro
Geburtsbescheinigungen für Kindergeldkasse, Mutterschaftsgeld, Elterngeldstelle - gebührenfrei
Ansprechpartnerinnen
Anika Hedderich | Telefon 06033 - 96 03 18
buergerbuero2@muenzenberg.de
Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de
