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Ansprechpartner

Geburt

Zuständige Stelle?

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich
es geboren wurde.

 

Benötigte Unterlagen?

Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung benötigt:

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein!

 

Gibt es eine Anzeigefrist?

Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Standesbeamtinnen.

 

Namensgebung

Informationen zur Namensgebung erhalten Sie HIER!


 

Gebühren

Geburtsurkunde  -  10,00 Euro
jede weitere Urkunde, die zeitgleich beantragt wird (das gleiche Dokument) - 5,00 €

beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister  -  10,00 Euro

Geburtsbescheinigungen für Kindergeldkasse, Mutterschaftsgeld, Elterngeldstelle - gebührenfrei

 

Ansprechpartnerinnen

Anika Hedderich | Telefon 06033 - 96 03 18
buergerbuero2@muenzenberg.de

Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de



 

 

 

 

 

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Stadtverwaltung Münzenberg
Hauptstr. 22 | 35516 Münzenberg
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