Mit Verordnung vom 16. Juli 2009 hat der Landesgesetzgeber ausnahmslos ein Verbot für das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern erlassen, da die Zahl der Brände, die durch Himmelslaternen oder andere ballonartige Leuchtkörper entstanden sind, ansteigen.
Verstöße hiergegen stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Ausnahmegenehmigungen werden
nicht erteilt.
Um Beachtung wird gebeten!
