Geburtstag bzw. Ehejubiläum soll nicht in der Zeitung veröffentlicht werden?
Veröffentlicht werden Altersjubilare ab dem 70. Lebensjahr und Ehejubiläen ab der Silbernen Hochzeit
in der Butzbacher Zeitung.
Ein formloser mündlicher Antrag auf Eintrag einer Übermittlungssperre ist ausreichend.
Es werden dann durch das Meldeamt keine Daten mehr an die Zeitung weiter gegeben.
Die Sperre kann jederzeit wieder gelöscht werden und ist gebührenfrei.
