Eine Meldebescheinigung wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Antrages und gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses ausgestellt.
Die Gebühr hierfür beträgt 8,00 Euro. Diese ist bei der Aushändigung der Bescheinigung in bar zu entrichten.
Gebührenfreie Meldebescheinigungen werden nur in Ausnahmefällen und gegen einen schriftlichen Nachweis der anfordernden Stelle (Jobcenter, Arbeitsamt, Sozialamt) erteilt.
