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Wiederannahme des Geburtsnamens/früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Wo gibt man die Erklärung ab?

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. (Namenserklärung)

Diese Erklärung kann bei jedem inländischen Standesamt oder bei einem Notar abgegeben werden.

Benötigte Unterlagen:

Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Münzenberg aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Urkunde bzw. Abschrift jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, so besorgen Sie sich selbst bitte dieses Dokument dort. Das Eheregister wird bei dem Standesamt geführt, an dem Sie die Ehe schlossen haben.  

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden. 


Gebühren:

 


Wenn Sie eine Erkärung zur Namensführung abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Standesbeamtinnen.


Ansprechpartnerinnen

Anika Hedderich | Telefon 06033 - 96 03 18
buergerbuero2@muenzenberg.de

Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de

 

 


 

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