Wo gibt man die Erklärung ab?
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden
sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis
zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. (Namenserklärung)
Diese Erklärung kann bei jedem inländischen
Standesamt oder bei einem Notar abgegeben werden.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Eheurkunde der Vorehe und Scheidungsurteil (beides im Original!) oder
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk
Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Münzenberg aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Urkunde bzw. Abschrift jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, so besorgen Sie sich selbst bitte dieses Dokument dort. Das Eheregister wird bei dem Standesamt geführt, an dem Sie die Ehe schlossen haben.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Gebühren:
- Erklärung zur Namensführung = 20,00 Euro
- Bescheinigung über die Namensänderung = 10 Euro
Wenn Sie eine Erkärung zur Namensführung abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Standesbeamtinnen.
Ansprechpartnerinnen
Anika Hedderich | Telefon 06033 - 96 03 18
buergerbuero2@muenzenberg.de
Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de
