Antrag einer Erlaubnis zum Führen und Halten eines gefährlichen Hundes nach HundeVO
Benötigte Unterlagen:
- Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses
- Sachkundenachweis
- positive Wesensprüfung nicht älter als 6 Monate
- Nachweis über die artgerechte Haltung des Hundes
- Nachweis über das Anbringen eines Chips am Hund
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis der fristgerechten Zahlung fällig gewordener Hundesteuer
- Lichtbild des Hundes
Die Erlaubnis wird für maximal 4 Jahre erteilt und bedarf dann einer Verlängerung.
Sonstige Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Welche Hunderassen gehören zu den gefährlichen Hunden?
- American Pitbull Terrier
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Gefährlich sind auch die Hunde, die
- einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise und ohne begründeten Anlass angesprungen haben
- ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder die einen anderen Hund
trotz dessen erkennbarer Unterwerfungsgestik gebissen haben
- durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen
- aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten
Anlass beißen
Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes
Ihre Ansprechpartnerin in der Stadtverwaltung
Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de
