Hilfs-Navigation

Ansprechpartner

Hundeverordnung 

Antrag einer Erlaubnis zum Führen und Halten eines gefährlichen Hundes nach HundeVO

Benötigte Unterlagen:

- Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses
- Sachkundenachweis
- positive Wesensprüfung nicht älter als 6 Monate
- Nachweis über die artgerechte Haltung des Hundes
- Nachweis über das Anbringen eines Chips am Hund
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis der fristgerechten Zahlung fällig gewordener Hundesteuer
- Lichtbild des Hundes

Die Erlaubnis wird für maximal 4 Jahre erteilt und bedarf dann einer Verlängerung.

Sonstige Voraussetzungen:

- Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Welche Hunderassen gehören zu den gefährlichen Hunden?

- American Pitbull Terrier
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler


Gefährlich sind auch die Hunde, die

- einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise und ohne begründeten Anlass angesprungen haben
- ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder die einen anderen Hund
  trotz dessen erkennbarer Unterwerfungsgestik gebissen haben
- durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen
- aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten
  Anlass beißen

 

Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes 

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Stadtverwaltung


Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de


 

 

 

 

 

 

 

Brotkrummen Navigation

Stadtverwaltung Münzenberg
Hauptstr. 22 | 35516 Münzenberg
Tel  06033. 9603-0
Fax 06033. 67896