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Ansprechpartner

Plakatierungserlaubnis 

Für die Erlaubnis wird benötigt:

Formloser schriftlicher Antrag, mindestens 1 Woche vor Plakatierbeginn
mit Angabe von Plakatierungsbeginn und der Veranstaltung, die beworben werden soll.

Hier erhalten Sie den Antrag auf Plakatiergenehmigung

Anträge die zu kurzfristig bzw. zu spät bei uns eingehen werden generell nicht genehmigt.

 

Gebühr:

Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 40,00 Euro für maximal 10 Plakate im gesamten Stadtgebiet.

Zusammen mit der Erlaubnis werden 10 Siegelmarken erteilt, auf denen der genehmigte Zeitraum vermerkt ist. Diese sind gut sichtbar, möglichst auf der Vorderseite der Plakate anzubringen.




Wichtige Hinweise:

Die Plakate sind maximal 2 Tage nach Ablauf der Erlaubnis zu entfernen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalten wir uns vor die Plakate zu entfernen und Ihnen die uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Plakate die ohne Siegelmarken bzw. ohne Erlaubnis im Stadtgebiet angebracht werden, werden von uns kostenpflichtig entfernt. Weiterhin werden wir ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 Hess. Straßengesetz einleiten.


Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Plakatierungsgenehmigung



Ihre Ansprechpartnerin in der Stadtverwaltung


Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de

 

 

 

 

 

 

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Stadtverwaltung Münzenberg
Hauptstr. 22 | 35516 Münzenberg
Tel  06033. 9603-0
Fax 06033. 67896