Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Behinderung (Blauer Ausweis)
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
- formloser Antrag (mündlich)
- Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "aG"
- aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- aktuelles Passbild
Gebühren:
Die Ausstellung des Parkausweises und der dazugehörigen Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Gültigkeit:
Der Parkausweis wird für maximal 5 Jahre ausgestellt.
Bearbeitungszeit:
Die Ausnahmegenehmigung wird von der Ordnungsbehörde ausgestellt und hat eine Bearbeitungsdauer von circa 3 Tagen. Die Genehmigung wird Ihnen zusammen mit dem Parkausweis per Post zugestellt oder kann persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden.
Parkerleichertung für besondere Gruppen von Schwerbehinderten (Gelber/Oranger Ausweis)
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
- förmlicher Antrag (dieser liegt im Bürgerbüro für Sie bereit)
- Schwerbehindertenausweis
- aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
Die Erteilung einer Parkerleichterung unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Diese sollten Sie vor der Antragstellung im Bürgerbüro erfragen oder HIER downloaden.
Gebühren:
Die Ausstellung des Parkausweises und der dazugehörigen Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Gültigkeit:
Der Parkausweis wird für maximal 5 Jahre ausgestellt.
Bearbeitungszeit:
Ihr Antrag wird an das zuständige Versorgungsamt zur Prüfung der Voraussetzungen weitergeleitet. Danach wird die Genehmigung von der Ordnungsbehörde der Stadt Münzenberg ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 3 Wochen. Die Genehmigung wird Ihnen zusammen mit dem Parkausweis per Post zugestellt oder kann persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass der gelbe/orange Parkausweis nicht für Parkplätze
mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) gilt, da diese ausschließlich für
schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger
Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für
blinde Menschen reserviert sind (blauer Ausweis).
