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Schankerlaubnis / Gestattung 

Beantragung einer Schankerlaubnis bis zum 30.04.2012

Die Beantragung einer Schankerlaubnis muss schriftlich erfolgen.
Anträge dazu finden Sie hier!

Der Antrag muss dem Gewerbeamt mindestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung vorliegen.

Die Erlaubnis unterliegt bestimmten Auflagen und Bedingungen. Diese werden zusammen mit der Erlaubnis bekanntgegeben.


Gebühren

Die Gebühren betragen pro Veranstaltungstag

 

Beantragung einer Schankerlaubnis ab dem 01.05.2012

Mit Datum vom 01.05.2012 wird das Hessische Gaststättengesetz eingeführt. Hiervon ist auch die Gestattung von vorübergehenden Gaststättenbetrieben (bisher: Schankerlaubnis) betroffen.

Ab dem 01.05.2012 muss die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nicht mehr schriftlich durch unsere Behörde genehmigt werden.

Zukünftig hat nur noch eine schriftliche Anzeige bei dem Gewerbeamt der Stadt Münzenberg zu erfolgen, wenn bei Feierlichkeiten, die von Ihrem Verein ausgerichtet werden, alkoholische Getränke  ausgeschenkt werden sollen.

Die Anzeige hat spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin zu erfolgen.

Diese Vorlagefrist ist unbedingt einzuhalten, da wir dazu verpflichtet sind, Ihre Anzeige an folgende Behörden weiterzuleiten:


1.    Bauaufsichtsbehörde beim Wetteraukreis

2.    Amt für Lebensmittelüberwachung beim Wetteraukreis

3.    Finanzamt Friedberg

4.    Polizeistation Butzbach


Den neuen Vordruck für die schriftliche Anzeige finden Sie HIER!

 

 

 

 

 

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Tel  06033. 9603-0
Fax 06033. 67896