Elterliche Sorge
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge der Mutter alleine zu.
Die gemeinsame elterliche Sorge kann
- durch Abgabe einer Sorgeerklärung oder
- durch Heirat
erworben werden.
Wann kann ich die Erklärung abgeben?
Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Was muss an Unterlagen vorgelegt werden?
vor Geburt:
- Mutterpass
- Personalausweis
oder Reisepass beider Elternteile
nach der Geburt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
oder Reisepass beider Elternteile
Wo kann die Erklärung abgegeben werden?
Eine Sorgeerklärung kann auschließlich beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.
Zuständiges Jugendamt?
Landrat des Wetteraukreises
Fachstelle Jugendhilfe
Europaplatz
61169 Friedberg (Hessen)
Ansprechpartnerinnen:
- Hildegard Tannebaum, Fon: 06033 748 222
- Jeanette Schneider, Fon: 06033 748 220
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt und auf der Homepage des Wetteraukreises. Dazu klicken Sie bitte HIER!
