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Sorgeerklärung bei nicht verheirateten Eltern

Elterliche Sorge

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge der Mutter alleine zu.

Die gemeinsame elterliche Sorge kann

erworben werden.


Wann kann ich die Erklärung abgeben?

Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.


Was muss an Unterlagen vorgelegt werden?

vor Geburt:
- Mutterpass
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

nach der Geburt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

 

Wo kann die Erklärung abgegeben werden?

Eine Sorgeerklärung kann auschließlich beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.

 

Zuständiges Jugendamt?

Landrat des Wetteraukreises
Fachstelle Jugendhilfe
Europaplatz
61169 Friedberg (Hessen)

Ansprechpartnerinnen:

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt und auf der Homepage des Wetteraukreises. Dazu klicken Sie bitte HIER!



 

 

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