Zuständige Stelle?
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich
er verstorben ist.
Wer muss den Sterbefall anzeigen?
Zur Anzeige des Sterbefalls sind verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat (Vermieter, Hauseigentümer etc.)
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen unterrichtet ist
In der Praxis wird das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige für Sie beim Standesamt vornehmen.
Gibt es eine Anzeigefrist?
Die Anzeige hat spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zu erfolgen.
Benötigte Unterlagen?
- Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (Personalausweis, Meldebescheinigung, Stromrechnung)
- Ärztliche Bescheinigung über den Tod
bei ledigen Personen zusätzlich:
- Geburtsurkunde
bei verheirateten/geschiedenen Personen zusätzlich:
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft
- ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (Scheidungsurteil)
bei verwitweten Personen zusätzlich:
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft
- Sterbeurkunde des Ehegatten
Wenn das
erforderliche Dokument beim Standesamt Münzenberg aufbewahrt wird, greifen wir
auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Urkunde bzw. Abschrift jedoch bei einem anderen Standesamt
auszustellen, so besorgen Sie sich selbst bitte dieses Dokument dort.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein!
Gebühren
Sterbeurkunde - 10,00 Euro
jede weitere Urkunde, die zeitgleich beantragt wird (das gleiche Dokument) - 5,00 €
beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister - 10,00 Euro
Ansprechpartnerinnen
Anika Hedderich | Telefon 06033 - 96 03 18
buergerbuero2@muenzenberg.de
Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de
