Welche Urkunden können ausgestellt werden?
Das Standesamt Münzenberg kann nur Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden für Personenstandsfälle ausstellen, die auch in Münzenberg bzw. in den Ortsteilen (Gambach, Ober-Hörgern, Trais) beurkundet wurden.
Wer kann Urkunden anfordern?
Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen erteilt
werden. Berechtigte sind nur Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie
deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen dürfen Urkunden nur erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft nachweisen können oder
wenn sie von einer berechtigten Person schriftlich bevollmächtigt werden.
Wie muss ich die Urkunden beantragen?
Die Urkunden können persönlich oder schriftlich (per Brief, Fax und Email) beantragt werden.
Gebühren?
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10,00 Euro. Jede weitere Urkunde, die zeitgleich beantragt wird,
kostet 5,00 Euro (wenn es sich um das selbst Dokument handelt!).
Die anfallenden Gebühren sind in bar zu entrichten oder werden per Rechnung angefordert.
Ansprechpartnerinnen
Anika Hedderich | Telefon 06033 - 96 03 18
buergerbuero2@muenzenberg.de
Melanie Hubl | Telefon 06033 - 96 03 28
buergerbuero1@muenzenberg.de
