Die Vervielfältigung von Pässen und Personalausweisen durch Fotokopieren, Scannen oder sonstige Ablichtung ist grundsätzlich unzulässig!
Dieses Vervielfältigungsverbot ergibt sich aus dem Eigentum der Bundesrepublick Deutschland an Pässen und Personalausweisen.
Nach Anweisung des Bundesministeriums des Innern dürfen beglaubigte
Kopien von Auweisen und Pässen nur noch unter strengen Voraussetzungen
ausgestellt werden.
Diese Voraussetzungen sind:
- Die Erstellung einer Kopie muss erforderlich sein.
- Die Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszwecken verwendet werden.
- Die Kopie muss als solche erkennbar sein.
- Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer.
- Die Kopie ist unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck
erreicht ist. Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist unzulässig.
Wir sehen uns daher dazu verpflichtet, beglaubigte Ausweis- und Passkopien nur unter Vorlage eines schriftlichen Nachweises der anfordernden Stelle mit Angabe des Verwendungszweckes auszustellen.
