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Wohnsitze 

An- bzw. Ummeldung eines Wohnsitzes

Innerhalb einer Woche nach Einzug in eine Wohnung hat man sich bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis / Kinderreisepass / ggf. Reisepass
- Geburts- bzw. Heiratsurkunden
- Kfz-Schein (wenn Umzug innerhalb des Wetteraukreises)

Die An- bzw. Ummeldung soll persönlich oder mit formloser, schriftlicher Vollmacht erfolgen.

Bei Familien und Eheleutem kann die Meldung auch nur durch eine Person erfolgen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Familienmitglieder bzw. beide Ehepartner bei der Meldebehörde erscheinen.

Gebühren:

Die An- bzw. Ummeldung ist gebührenfrei.

Für die Änderung des Kfz-Scheines werden 10,70 Euro berechnet.

Diese Gebühr muss direkt und in bar bezahlt werden, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich!
 

 

Abmeldung eines Wohnsitzes

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem Umzug ins Ausland notwendig.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik ist eine Anmeldung am neuen Hauptwohnsitz ausreichend; die Behörde des alten Wohnsitzes wird per Rückmeldeverfahren automatisch benachrichtigt.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

 

 

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