Benötigte Unterlagen für die Ausstellung eines Personalausweises:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
(Frontalaufnahme nach internationalen Standards - siehe Fotomustertafel)
- Ihren (alten) Personalausweis bzw. Kinderreisepass/ -ausweis,
ist dies nicht vorhanden, ist eine Geburtsurkunde in Verbindung mit einem
Lichtbildausweis (z. B. Führerschein) vorzulegen
- bei Beantragung wegen Eheschließung zusätzlich die Heiratsurkunde
- bei Beantragung wegen Namensänderung zusätzlich die Änderungsurkunde
Auf Wunsch der Eltern kann für
Kinder und Jugendliche auch vor dem 16. Lebensjahr ein Personalausweis
beantragt werden. Bei der Antragstellung sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten in diesem Fall unbedingt
erforderlich!
Diese können auch in Form einer schriftlichen Vollmacht
vorgelegt werden. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie hier. Bei alleinerziehenden Eltern ist ein
Sorgerechtsnachweis vorzulegen. Jugendliche ab 16 Jahren können den
Personalausweis auch ohne Zustimmungserklärung der Eltern beantragen.
Wegen der erforderlichen Unterschrift und ggf. der Aufnahme der Fingerabrücke ist der Antrag persönlich bei dem zuständigen Passamt zu stellen.
Fingerabdrücke
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen. Durch die Abgabe der Fingerabdrücke erhöhen Sie jedoch die Sicherheit Ihres Personalausweises und verringern die Möglichkeit eines Missbrauchs bei hoheitlichen Kontrollen.
Funktionen des Personalausweises:
Online-Ausweisfunktion (eID):
Die Online-Ausweisfunktion ist dafür gedacht, das Ausweisen und Anmelden im Rahmen elektronischer Dienstleistungen (z. B. Online-Shops, Banken, Email-Anbieter) zu vereinfachen. Der Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen - im Sinne von "Das bin ich". Mit der Online-Ausweisfunktion können sich sowohl Nutzer als auch
Diensteanbieter sicher sein, dass ihr Gegenüber derjenige ist, für den
er sich ausgibt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Die Funktion kann - solange der Ausweis gültig ist - in der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion generell ausgeschaltet und kann erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres eingeschaltet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal!
Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur):
Die digitale Unterschrift dient dazu, ein Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen - im Sinne von "Das habe ich geschrieben" bzw. "Das will ich". Jeder Ausweisinhaber kann die Unterschriftsfunktion auf eigenen Wunsch nutzen. Hierfür muss er ein sogenanntes "Signaturzertifikat" bei einem Dienstleister (Signaturanbieter) erwerben und auf seinen Personalausweis nachladen. Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz (SigG) staatlich zugelassen sind. Eine Liste dieser Anbieter ist im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur verfügbar.
Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal!
Gebühren:
Ausstellung eines Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 22,80 Euro
Ausstellung eines Personalausweises ab der Vollendung des 24. Lebensjahres - 28,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis - 10,00 Euro
erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe - gebührenfrei
oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion - 6,00 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion - gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) - 6,00 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen - gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall - gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion - 6,00 Euro
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch den jeweiligen Anbieter festgelegt.
Bitte beachten Sie, dass auch die erstmalige Beantragung eines Personalausweises (mit 16 Jahren) ab dem 01.11.2010 gebührenpflichtig ist.
Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar zu entrichten. Eine Zahlung mit EC-Karte
leider ist nicht möglich!
Gültigkeit:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis - 3 Monate
Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis können nicht verlängert werden!
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Antragstellung circa 4
Wochen, da der Ausweis von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt
wird. Während der Ferienzeit kann es allerdings zu Verzögerungen in der
Bearbeitungszeit kommen.
Der vorläufige Personalausweis wird direkt im Passamt ausgestellt.
Abholung:
Die Abholung kann nur persönlich und unter Vorlage Ihres alten Personalausweises bzw. Kinderreisepasses/-ausweises erfolgen!
Das alte Dokument muss eingezogen und von der Passbehörde vernichtet werden.
Informationen:
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Personalausweises einige Zeit in Anspruch nimmt und es ggf. zu Wartezeiten kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder im Personalausweisportal.
