Benötigte Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
(Frontalaufnahme nach internationalen Standards - siehe Fotomustertafel)
- Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis
- bei Beantragung wegen Eheschließung die Heiratsurkunde
- bei Beantragung wegen Namensänderung die Änderungsurkunde
Bei Personen unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtiger unbedingt erforderlich. Diese können auch in Form einer schriftlichen Vollmacht
vorgelegt werden. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie hier. Bei alleinerziehenden Eltern ist ein
Sorgerechtsnachweis vorzulegen.
Wegen der erforderlichen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabrücke ist der Antrag persönlich bei dem zuständigen Passamt zu stellen.
Wichtige Informationen zum neuen elektronischen Reisepass erhalten Sie unter www.ePass.de
Gebühren:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 37,50 Euro
ab Vollendung des 24. Lebensjahres - 59,00 Euro
Für eine Beantragung im Expressverfahren wird ein Aufschlag von 32,00 Euro berechnet. Der Reisepass ist dann innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage) bei der Passbehörde abholbereit.
Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar zu entrichten, da
ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte
leider ist nicht möglich!
Gültigkeit:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre
Der Reisepass kann nicht verlängert werden!
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Antragstellung circa 3 Wochen,
da der Pass von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird.
Während der Ferienzeit kann es allerdings zu Verzögerungen in der
Bearbeitungszeit kommen.
Zur Abholung unbedingt den alten Reisepass mitbringen!
Hinweise:
Die Aufnahme der Fingerdrücke erfolgt bei allen Personen ab einem Alter von 6 Jahren.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Reisepasses
einige Zeit in Anspruch nimmt und es ggf. zu Wartezeiten kommen kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
