Benötigte Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
(Frontalaufnahme nach internationalen Standards - siehe Fotomustertafel)
- Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis
- bei Beantragung wegen Eheschließung die Heiratsurkunde
- bei Beantragung wegen Namensänderung die Änderungsurkunde
Bei Personen unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider
Erziehungsberechtiger unbedingt erforderlich. Diese können auch in Form einer schriftlichen Vollmacht
vorgelegt werden. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie hier. Bei alleinerziehenden Eltern ist ein
Sorgerechtsnachweis vorzulegen.
Wegen der erforderlichen Unterschrift ist der Antrag persönlich bei dem zuständigen Passamt zu stellen.
Gebühren und Gültigkeit:
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro berechnet. Dieser ist dann ein 1 Jahr gültig.
Der vorläufige Reisepass kann nicht verlängert werden!
Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar zu entrichten, da
ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte
leider ist nicht möglich!
Bearbeitungszeit:
Der vorläufige Reisepass wird direkt im Passamt ausgestellt.
Zur Abholung ist unbedingt der (alten Reisepass) mitbringen, da diese gegeneinander ausgetauscht werden müssen!
Wichtiger Hinweis:
Der vorläufige Reisepass darf nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Diese sind bei uns zu erfragen.
