Haupt- und Finanzausschuss

Einladungen
 
 
 
Vorsitzender
Ronald Berg
FWG
Stadtverordneter
Daniel Rasser
CDU
Stadtverordneter
Patrick Dallmann
SPD
Stadtverordneter
Haris Laspoulas
SPD
Stadtverordneter
Tim Niklas Werner
CDU
Stadtverordnete
Birgit Wagner-Glaub
FWG

Ausschuss für Bauen, Ökologie und Planung

Einladungen
 
Vorsitzender
Dirk Eiser
CDU
stellv. Vorsitzender
Norbert Schwab
SPD
Stadtverordneter
Thorben Haberla
SPD
Stadtverordneter
Thorsten Schepp
CDU
Stadtverordneter
Armin Schaback
FWG
Stadtverordneter
Richard Hoppe
FWG

Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur

Einladungen
 
Vorsitzende
Andrea Trivilino
SPD
stellv. Vorsitzende
Vera Reisinger
FWG
Stadtverordnete
Sabine Vetter
SPD
Stadtverordneter
Alexander Heise
CDU
Stadtverordneter
Jonas Vogler
CDU
Stadtverordnete
Meike Voigt
FWG

Niederschriften

2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
Was sind die Ausschüsse?

Die Stadtverordnetenversammlung hat die folgenden Fachausschüsse gebildet:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Bauen, Ökologie und Planung
  • Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten
Die Fachausschüsse haben jeweils 6 Mitglieder, die durch die Stadtverordnetenversammlung benannt werden.
Die Ausschüsse tagen - wie die Stadtverordnetenversammlung - grundsätzlich öffentlich. Ausnahme: vertrauliche Angelegenheiten.
Sie sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ihre Aufgabe ist es, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten und über ihre Entscheidungsvorlage zu berichten. Im Einzelfall kann eine Angelegenheit der Kommune widerruflich zur Entscheidung an den Ausschuss delegiert werden. Die Entscheidung der Angelegenheit durch den Ausschuss hat den gleichen Rechtscharakter wie eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Die fachliche Kompetenz der Ausschüsse wird dadurch gewährleistet, dass jede Fraktion ihre fachspezifisch qualifizierten Stadtverordneten in die Ausschüsse entsendet.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schreibt in § 62 Abs. 1 verbindlich vor, dass ein Finanzausschuss zu bilden ist. Weitere Ausschüsse können eingerichtet werden und liegen somit im autonomen Regelungsbereich der Stadtverordnetenversammlung.