Veröffentlichungen
Vollsperrung Fahrgasse in Höhe Hausnummer 5
Im Einvernehmen mit der Polizei ergeht gemäß § 45 Abs. 1 StVO folgende Anordnung:
In der Zeit vom 17.01.2022 bis 04.02.2022 wird die Fahrgasse auf Höhe Hausnummer 5 für den Gesamtverkehr voll gesperrt.
Die Anordnung wird mit Aufstellen der entsprechenden Beschilderung wirksam.
Münzenberg, 14.01.2022
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -