Bekanntmachungen zu Corona
Eingeschränkter Regelbetrieb in den KITAS ab 02. Juni 2020
Liebe Eltern,
gemäß Verordnung des Landes Hessen starten wir mit dem sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“.
Die Kita Taubenhaus und die Steinberg-Kita beginnen am Dienstag, 02.06.2020 und die Kita Kinderbrücke aus organisatorischen Gründen mit einer Woche Verzögerung am 08.06.2020.
Was der „eingeschränkte Regelbetrieb“ im Einzelnen bedeutet, werden Ihnen die KiTa-Leitungen vor Ort spezifisch im Einzelnen erläutern, da wir angepasst an die jeweiligen Bedingungen unterschiedliche Organisationsstrukturen aufgebaut haben mit dem Ziel, eine größtmögliche Zahl an Kindern zu betreuen.
Die Kita-Leitungen werden Sie daher über den weiteren Ablauf des eingeschränkten Regelbetriebs und der jeweiligen Betreuungszeiten direkt informieren.
Diese Regelungen gelten - vorbehaltlich davon abweichender zukünftiger gesetzlicher Vorgaben - vorerst bis zum 31.07.2020.
Wir setzen voraus, dass ein Kind, das zur Kindertagesstätte gebracht wird, in den vorangegangenen 48h völlig symptomfrei und gesund war.
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass jedes Kind, dessen Eltern sich nicht an diesen Grundsatz halten, eine Gefahr für die anderen Kinder, deren Eltern sowie auch das Betreuungspersonal darstellt.
Das Betreuungspersonal ist angewiesen, das KiTa-Betretungsverbot für kränklich erscheinende und kranke Kinder umzusetzen.
Trotz Beachtung aller Vorsichts- und Hygienemaßnahmen können wir Ihnen nicht garantieren, dass sich ihr Kind nicht in der Kindertagesstätte anstecken wird.
Jedoch werden wir nichts unversucht lassen, um die Ansteckungsmöglichkeiten so gering wie nur möglich zu halten.
Für die Kinder, die im eingeschränkten Regelbetrieb betreut werden, entstehen Betreuungskosten nach § 12 Abs. 1a der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten für Kinder der Stadt Münzenberg für die in Anspruch genommene Betreuungszeit. Die Abbuchung der entsprechenden Betreuungskosten für den Monat Juni erfolgt zum 15.06.2020. Selbstzahler erhalten eine gesonderte Zahlungsaufforderung.