Bekanntmachungen zu Corona

Informationen der Wirtschaftsförderung Wetterau zum Beratungsangebot im Zuge der Corona-Krise

Informations- und Lotsenfunktion im Zuge der Corona-Krise

Als Wirtschaftsförderung für den Wetteraukreis möchten wir unsere regionalen Unternehmen auch in Krisenzeiten bestmöglich beraten und unterstützen. Darum haben wir im Zuge der Corona-Pandemie eine Informations- und Lotsenfunktion übernommen.

So konnten wir in den vergangenen Wochen bereits annähernd 100 Wetterauer Betriebe zu den verfügbaren Konjunktur- und Finanzierungsprogrammen beraten und im Bedarfsfall an die jeweiligen Ansprechpartner verweisen. Mit vielen Unternehmen stehen wir dazu auch weiterhin in engem Austausch.

Nach unseren Erfahrungen im Beratungsprozess benötigten insbesondere Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige aus den Branchenbereichen der Gastronomie und des Handels Unterstützung, die von den behördlichen Einschränkungen stark betroffen waren und sind. Besonders intensiv war der Beratungsbedarf dabei in der ersten Phase (ca. zwei Wochen) der Einschränkungen ab dem 13. März 2020 und dem Inkrafttreten der Corona-Soforthilfen.

Welche Probleme sind aufgetreten?

Konkrete Probleme reichten von einer unklaren Lage der Zuständigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln, bis hin zu überlasteten Hotlines und Webseiten der Behörden. Diese Anfangsprobleme sind aber weitgehend behoben worden und mittlerweile ist ein deutliches Abflachen der Anfragen an die Wirtschaftsförderung erkennbar. In den meisten Fällen greifen nun die staatlichen Hilfen und scheinen zumindest für den Moment größeren Schaden von der regionalen Wirtschaftsstruktur abgewendet zu haben.

Der Schutzschirm für die Wirtschaft

Für Mitarbeiter kann unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragt werden. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können einen Zuschuss zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses beantragen. Für Solo-Selbstständige und Freiberufler sind die Zugangsvoraussetzungen zur Grundsicherung deutlich vereinfacht worden, so dass ein Bezug ohne vorherige Vermögensprüfung erfolgen kann. Eine Stundung anstehender Steueraufwendungen ist über die Finanzämter ermöglicht worden.

Die Zugänge zu Unternehmenskrediten über die staatliche KfW-Bank sind erleichtert worden. In einigen neu aufgelegten Programmen übernimmt die KfW dabei bis zu 100 % der Sicherheiten, entlastet so die Hausbanken und macht eine schnellere und vereinfachte Kreditvergabe möglich.

Neues Förderprogramm „Hessen Mikroliquidität“

Besonders interessant für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern ist auch das Programm „Hessen-Mikroliquidität“ der Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen. Dabei stellt das Land Kredite mit einem Umfang von 3.000 – 35.000 Euro zur Verfügung. Antragssteller brauchen keine banküblichen Sicherheiten und müssen keine Gebühren entrichten. Die tatsächliche Höhe des Kreditbetrages orientiert sich am Liquiditätsbedarf für sechs Monate ab dem 13. März 2020. Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt sieben Jahre, die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt nur 0,75 % pro Jahr.

Nähere Informationen zu allen verfügbaren Unterstützungsprogrammen finden Sie auf unserer eingerichteten Sonderseite, unter: www.wfg-wetterau.de/corona-virus. Diese Übersichtsplattform wird von uns auch weiterhin ständig aktuell gehalten.

Abschließend konnten wir außerdem feststellen, dass viele der anfragenden Betriebe von Ihnen als Kommune an uns verwiesen wurden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken und gleichzeitig betonen, dass wir auch zukünftig und unabhängig vom Krisenmanagement für alle wirtschaftlichen und förderrechtlichen Fragestellungen in der Region gerne zur Verfügung stehen.

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