Veröffentlichungen
Grabräumung auf dem Friedhof Gambach
Für die nachstehend aufgeführten Gräber läuft gemäß geltender Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg die Ruhefrist von 30 Jahren ab. Nach Ablauf der Ruhefrist sind die Grabstätten von den Nutzungsberechtigten zu entfernen.
Gemäß der Friedhofsordnung wird hiermit verfügt, dass folgende Gräber abgeräumt werden:
Reihengräber von 31.01.1994 bis 28.09.1995 (Grabfeld R10 komplett)
Ein Lageplan der zu räumenden Gräber hängt an den Eingängen der beiden Friedhöfe aus. Sie finden ihn außerdem HIER!
Hiermit werden alle Nutzungsberechtigten aufgefordert, gemäß § 40 Abs. 3 der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich aller Fundamente, Einfassungen, Befestigungsmaterialien und sonstigen Grabausstattungen in der Zeit von 01.10.2025 bis zum 15.10.2025 vollständig zu entfernen. Die Räumung kann durch die Nutzungsberechtigten selbst oder einer beauftragten Person erfolgen. Zur Abnahme der geräumten Gräber vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem städtischen Bauhof, Tel.: 06033 – 60225.
Bei Nichteinhaltung des o. g. Zeitraumes oder nicht vollständiger Räumung sind wir berechtigt, entsprechend den Vorschriften der §§ 280 ff. BGB zu verfahren, d.h. die Stadt Münzenberg wird auf Kosten der Angehörigen die Gräber und Einfriedigungen entfernen lassen.
Nach einem schriftlichen Antrag, der bis zum 30.09.2025 gestellt werden kann, sind wir bereit die Abräumarbeiten durch unseren städtischen Bauhof durchführen zu lassen. Der Antrag ist an den Magistrat der Stadt Münzenberg, Friedhofsverwaltung, 35516 Münzenberg, zu richten. Insoweit sind Grabräumungsgebühren in Höhe von 240,00 Euro pro Reihengrabstelle zu zahlen. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Rückfragen in dieser Angelegenheit können bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Münzenberg, Frau Sames, Fon: 06033/9603-28 gestellt werden.
Münzenberg, 03.09.2025
Der Magistrat der Stadt Münzenberg
- Friedhofsamt -
Dr. Isabell Tammer
Bürgermeisterin