Veröffentlichungen
Abbrennen von Feuerwerk an Silvester 2023
Bezugnehmend auf das bevorstehende Silvesterfest und das damit verbundene Abbrennen von Feuerwerkskörpern möchte ich auf folgendes hinweisen:
Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten.
Im Stadtgebiet Münzenberg sind folgende Straßen hiervon betroffen:
Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten.
Im Stadtgebiet Münzenberg sind folgende Straßen hiervon betroffen:
Stadtteil Gambach
Am Heiligen Stock - Bachstraße - Borngasse - Blumenstraße - Brückfeldstraße - Enggasse - Gartenstraße - Hauptstraße - Hintergasse - Hochstraße - Holzheimer Straße - Kirchgasse - Obergasse - Sudetenstraße - Taunusstraße - Untergasse
Stadtteil Münzenberg
Am Junkernhof - Badgasse - Burgweg - Eichergasse - Hattsteiner Hof - Marktplatz - Oberwaldsweg - Pfarrgasse - Spitalstraße - Steinweg - Tränkgasse - Wohnbacher Straße - Unter der Burg
Stadtteil Ober-Hörgern
Am Weiher - Brunnenstraße - Gambacher Straße - Licher Straße
Stadtteil Trais
Backgasse - Mühlegasse - Römerstraße - Wetterstraße
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Ordnungsamt -
als örtliche Ordnungsbehörde
- Ordnungsamt -