Veröffentlichungen

Abbrennen von Feuerwerk an Silvester 2023

Bezugnehmend auf das bevorstehende Silvesterfest und das damit verbundene Abbrennen von Feuerwerkskörpern möchte ich auf folgendes hinweisen:

Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten.

Im Stadtgebiet Münzenberg sind folgende Straßen hiervon betroffen:

Stadtteil Gambach

Am Heiligen Stock - Bachstraße - Borngasse - Blumenstraße - Brückfeldstraße - Enggasse - Gartenstraße - Hauptstraße - Hintergasse - Hochstraße - Holzheimer Straße - Kirchgasse - Obergasse - Sudetenstraße - Taunusstraße - Untergasse

Stadtteil Münzenberg

Am Junkernhof - Badgasse - Burgweg - Eichergasse - Hattsteiner Hof - Marktplatz - Oberwaldsweg - Pfarrgasse - Spitalstraße - Steinweg - Tränkgasse - Wohnbacher Straße - Unter der Burg

Stadtteil Ober-Hörgern

Am Weiher - Brunnenstraße - Gambacher Straße - Licher Straße

Stadtteil Trais

Backgasse - Mühlegasse - Römerstraße - Wetterstraße

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
 
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Ordnungsamt -

 

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