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Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern

Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern

Bezugnehmend auf das bevorstehende Silvesterfest und das damit verbundene Abbrennen von Feuerwerkskörpern möchte ich auf folgendes hinweisen:
 
Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten.
 
Im Stadtgebiet Münzenberg sind folgende Straßen bzw. Teilbereiche hiervon betroffen:
 
Stadtteil Gambach
Am Heiligen Stock
Bachstraße
Borngasse
Blumenstraße
Brückfeldstraße
Enggasse
Gartenstraße
Hauptstraße
Hintergasse
Hochstraße
Holzheimer Straße
Kirchgasse
Obergasse
Sudetenstraße
Taunusstraße
Untergasse
 
Stadtteil Münzenberg
Am Junkernhof
Badgasse
Burgweg
Eichergasse
Hattsteiner Hof
Marktplatz
Oberwaldsweg
Pfarrgasse
Spitalstraße
Steinweg
Tränkgasse
Unter der Burg
Wohnbacher Straße
 
Stadtteil Ober-Hörgern
Am Weiher
Brunnenstraße
Gambacher Straße
Licher Straße
 
Stadtteil Trais
Backgasse
Römerstraße
Mühlgasse
Wetterstraße
 
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
 
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Ordnungsamt -

 

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