Veröffentlichungen

Abweichungssatzung für die Straße Am Kreuzberg, Stt. Trais

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg hat in ihrer Sitzung am 24.06.2026 folgende Abweichungssatzung beschlossen:

In Abweichung von § 13 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Münzenberg vom 28.05.2014 (EBS) wird gemäß § 13 Abs. 3 EBS bestimmt, dass beidseitige Gehwege in der Straße „Am Kreuzberg“ als Merkmal der endgültigen Herstellung entfallen.

Die Erschließungsanlage gilt mit einem einseitigen Gehweg als endgültig hergestellt.

Stadt Münzenberg, den 20.07.2026

gez. Dr. Isabell Tammer
Bürgermeisterin

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