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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Gemäß § 29 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 StVO ergeht im Einvernehmen mit der Polizei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende Anordnung:
 
Zur Durchführung des Münzenberger Frühlingsmarktes rund um den Bürgerplatz im Stadtteil Gambach werden am Sonntag, 02.04.2023 in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr die Gemeindestraßen Am Bürgerplatz, Bachstraße (bis Hausnr. 6), Gartenstraße (bis Einmündung Mittelstraße) und Kirchgasse (bis Einmündung Hintergasse) für den Gesamtverkehr gesperrt.
 
An folgenden Stellen gilt am Veranstaltungstag ein absolutes Haltverbot:
  • Parkplatz „Bürgerplatz“
  • Parkstreifen gegenüber Volksbank
  • Parkstreifen Bachstraße (gegenüber Textilhaus Diekmann)
  • Gartenstraße (bis Einmündung Mittelstraße)
  • Kirchgasse (bis Eimündung Hintergasse)
Ich bitte die Anwohner, Ihre Fahrzeuge in diesem Zeitraum außerhalb der genannten Bereiche zu parken.
 
Die Anordnung wird mit Aufstellen der entsprechenden Beschilderung wirksam.
 
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -

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