Veröffentlichungen
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Kinderradrennen im Rahmen der Feier zum 1. Mai; Vollsperrung Obergasse und Eichbornsweg, Gambach
Im Einvernehmen mit der Polizei ergeht gemäß § 29 Abs. 2 StVO in Verbindung mit
§ 45 Abs. 3 StVO folgende verkehrsregelnde Anordnung:
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs werden am Mittwoch, 01.05.2024 in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr zur Durchführung eines Kinderradrennen im Rahmen der Feier zum 1. Mai die Obergasse, zwischen Hausnr. 70 und Eichbornsweg sowie der Eichbornsweg zwischen Obergasse und L 3132, 35516 Münzenberg, StT. Gambach, voll gesperrt.
Die Anordnung tritt mit Aufstellen der entsprechenden Beschilderung in Kraft.
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde –
§ 45 Abs. 3 StVO folgende verkehrsregelnde Anordnung:
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs werden am Mittwoch, 01.05.2024 in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr zur Durchführung eines Kinderradrennen im Rahmen der Feier zum 1. Mai die Obergasse, zwischen Hausnr. 70 und Eichbornsweg sowie der Eichbornsweg zwischen Obergasse und L 3132, 35516 Münzenberg, StT. Gambach, voll gesperrt.
Die Anordnung tritt mit Aufstellen der entsprechenden Beschilderung in Kraft.
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde –