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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Durchführung des Martinimarktes am 14.11.2024

Gemäß § 29 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 StVO ergeht nach Anhörung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises und Hessen Mobil aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
 
Am Donnerstag, 14.11.2024 wird in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr folgender Bereich zur Durchführung des Martinimarktes im Stadtteil Münzenberg für den Gesamtverkehr gesperrt:
  • Steinweg ab Ecke Badgasse,
  • Neuer Weg ab Kreuzung Haingraben,
  • L 3135, Burgweg ab Ecke Haingraben,
  • L 3135, Eichergasse ab Höhe Sandgasse
  • sowie der gesamte Marktplatz.
Folgende Straßen werden mit dem Zusatz „Anlieger frei“ gesperrt:
  • Wohnbacher Straße ab Ecke Steinbergstraße
  • Eichergasse ab Höhe Friedhof
 
Die Anwohner werden gebeten, Ihre Kraftfahrzeuge bereits ab Mittwoch, 13.11.2024, 15:00 Uhr außerhalb des genannten Bereiches zu parken.
 
Außerdem wird in der L 3135, Steinbergstraße zwischen Hausnummer 32 bis 42, sowie in der Badgasse zwischen Hausnr. 2 bis 12 für den Veranstaltungstag ein einseitiges absolutes Haltverbot eingerichtet.
 
Als öffentlicher Parkplatz steht an diesem Tag der „Festplatz“ in der Steinbergstraße zur Verfügung.
 
Die Anordnung wird mit dem Aufstellen bzw. Entfernen der Verkehrszeichen und -einrichtungen wirksam.
 
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -

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