Veröffentlichungen
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Mittelaltermarkt vom 23.05.2026 bis 25.05.2026
Gemäß § 29 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 StVO werden zur Durchführung des Mittelaltermarktes folgende verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen:
Die Gemeindestraßen Hattsteiner Hof und Burgweg (zwischen Hattsteiner Hof und Parkplatz des Burghotels) werden in der Zeit vom 23.05.2026 bis 25.05.2026 für den Verkehr voll gesperrt.
In der L 3135 (Eichergasse und Burgweg) gilt beidseits ein absolutes Haltverbot.
Die offiziellen Parkplätze in den Wetterwiesen sind über ein Einbahnstraßensystem über die Straßen Am Viehtrieb und L 3135 anfahrbar.
Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen und
-einrichtungen in Kraft.
-einrichtungen in Kraft.
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
Straßenverkehrsbehörde