Veröffentlichungen
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Vollsperrung K 166, Kettermühlenstraße, Münzenberg
Im Einvernehmen mit der Polizei und des Straßenbaulastträgers ergeht gemäß
§ 45 Abs. 2 StVO folgende verkehrsregelnde Anordnung:
§ 45 Abs. 2 StVO folgende verkehrsregelnde Anordnung:
In der Zeit vom 28.04.2025 bis 03.06.2025 wird die K 166 „Kettermühlenstraße“ zwischen NK 5518 014 (Falkensteinerstraße) und Wetterstraße 60, Trais, 35516 Münzenberg, wegen Sanierung der Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt.
Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen und
-einrichtungen in Kraft.
-einrichtungen in Kraft.
Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -