Veröffentlichungen

Bauleitplanung der Stadt Münzenberg

Aufstellung einer Innenbereichssatzung "Steinbergstraße 32 und 34", Stadt Münzenberg, StT. Münzenberg

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses -
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 BauGB
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für die Steinbergstraße 32 und 34“ im Stadtteil Münzenberg gemäß § 34 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich BauGB bekannt gegeben.
Des Weiteren wurde der Magistrat mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Planziel der Aufstellung der Innenbereichssatzung ist die Schaffung von Baurecht für das Grundstück Steinbergstraße 34.
Für die Aufstellung der Innenbereichssatzung gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Weiterhin wird von einer Umweltprüfung nach § 13 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
 
Der Geltungsbereich des Bauleitplanes umfasst die Grundstücke Steinbergstraße 32 und 34 im Stadtteil Münzenberg mit einer Fläche von ca. 1.400 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachstehenden Karte zu entnehmen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorliegenden Entwurf der Innenbereichssatzung findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
 
02.10.2023 bis einschl. 30.10.2023
 
statt. Während dieser Zeit kann der Entwurf der Innenbereichssatzung „Steinbergstraße 32 und 34“ im Stadtteil Münzenberg mit Begründung in der Stadtverwaltung Münzenberg, Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg (Hauptverwaltung, Zimmer 05) zu den üblichen Dienststunden der Verwaltung,
 
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
 
sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
 
Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerungen / Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per Mail oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Münzenberg, Hauptamt, Hauptstraße 22 in 35516 Münzenberg (info@münzenberg.de) vorgebracht werden.
Der Planentwurf sowie die entsprechenden Unterlagen sind auch über die Internetseite der Stadt Münzenberg (https://www.muenzenberg.de/bauleitpläne.html) als pdf-Datei abrufbar.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt am 25.09.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Münzenberg unter https://www.muenzenberg.de/bauleitpläne.html.
 
Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Steinbergstraße 32 und 34“ im Stadtteil Münzenberg, genordet, ohne Maßstab
 
 
Stadt Münzenberg, den 21.09.2023
 
gez. Magistrat der Stadt Münzenberg
Dr. Tammer, Bürgermeisterin

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