Veröffentlichungen
Bebauungsplan "In den Wingerten", Stt. Trais
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan „In den Wingerten“, Stadtteil Trais
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg hat in ihrer Sitzung am 18.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Wingerten“ im Stadtteil Trais gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB erfolgte ortsüblich am 27.11.2018. Der Magistrat wurde mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „In den Wingerten“ mit Begründung durch den Magistrat gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange §4 Abs.2 BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Wingerten“ im Stadtteil Trais wird nach §13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen entsprechend der für eine Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10 000 m², die durch die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen.
Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht nach § 2 Abs.4 BauGB wird im beschleunigten Verfahren wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Die Stadt Münzenberg beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes im Stadtteil Trais im unmittelbaren Anschluss an die Bebauung am südlichen Siedlungsrand von Trais. Der Nachfrageüberhang an Wohnbauland in der Stadt Münzenberg sind offenkundig. Um diesem Bedarf gerecht zu werden will die Stadt das Bauplanungsrecht für Ein- und Doppelhäuser am südlichen Siedlungsrand von Trais schaffen. Maßstabsbildend hierfür ist die vorhandene Baustruktur an der Limes– und Dühbergstraße nördlich des geplanten Wohngebietes in Trais.
Die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes erfolgt hauptsächlich über die geplante Verlängerung der Dühbergstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „In den Wingerten“ im Stadtteil Trais umfasst die Flurstücke 62, 46/1 tlw., 64/1 tlw. und 35 teilw. der Flur 2, Gemarkung Trais. Die Lage und Abgrenzung sind der Abbildung zu entnehmen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „In den Wingerten“ Stadtteil Trais findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
26.10.2020 bis einschl. 27.11.2020
statt. Während dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans „In den Wingerten“ Stadtteil Trais mit Begründung in der Stadtverwaltung Münzenberg, Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg (Hauptverwaltung, Zimmer 05) zu den üblichen Dienststunden der Verwaltung,
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerungen / Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per Mail oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Münzenberg, Hauptamt, Hauptstraße 22 in 35516 Münzenberg (hauptverwaltung@münzenberg.de) oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bergstraße 7 in 36100 Petersberg (info@kh-planwerk.de) unter Angabe des Betreffs „Bebauungsplan – In den Wingerten“, vorgebracht werden.
Der Planentwurf sowie die entsprechenden Unterlagen sind auch über die Internetseite der Stadt Münzenberg (https://www.muenzenberg.de/bauleitpl%C3%A4ne.html) als pdf-Datei abrufbar sowie über die Homepage des Planungsbüros KH Planwerk GmbH (https://www.kh-planwerk.de/aktuelles).
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „In den Wingerten“ im Stadtteil Trais unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.
Magistrat der Stadt Münzenberg
14. Oktober 2020