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Bebauungsplan "Obergasse" im Stt. Gambach - Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Münzenberg hat in ihrer Sitzung am 01.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Allgemeines Planziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes mit max. 8 Wohneinheiten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 4.245 m² umfasst die Flurstücke 189/1, 253 teilweise, 254/2, 255, 256, 262 sowie 270/1 teilweise in der Flur 2, Gemarkung Gambach:

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Es wird weiterhin bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans

vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023

auf der Homepage der Stadt Münzenberg unter

https://www.muenzenberg.de/bauleitpläne-530.html

eingesehen und heruntergeladen werden können.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

-   dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

-   dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,

-   dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

-   dass die Planunterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung, Hauptstraße 2, 35516 Münzenberg, Zimmer 5, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-beteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Münzenberg, den 02.11.2023

 

gez. Dr. Isabell Tammer
Bürgermeisterin

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