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Brut- und Setzzeit - Frist für Heckenschnitt endet bald

Die Stadt Münzenberg macht alle Grundstückseigentümer darauf aufmerksam, dass ab 01.03.2023 keinerlei Heckenschnitt mehr erfolgen darf. Anstehende Schnittarbeiten müssen bis 28.02.2023 abgeschlossen sein. Insbesondere Hecken, die sich an Grundstücksgrenzen befinden und in den öffentlichen Verkehrsarm hineinragen, sind verpflichtend bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Der Rückschnitt kann noch bis zum 28.02.2023 erfolgen. Mit Beginn der gesetzl. festgelegten Brut- und Setzzeit am 01.03.2023 dürfen keine Baum- und Heckenrückschnitte mehr vorgenommen werden. Bitte unbedingt beachten: Diese Frist endet erst am 30. September 2023. Dies dient unter anderem dem Schutz brütender Vögel.
 
Münzenberg, 24.01.2023
 
Der Magistrat
der Stadt Münzenberg

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