Veröffentlichungen

Ehrung und Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Die hessische Landesregierung spricht aus folgenden Anlässen Ehrungen aus:

a) Ehejubiläen

Goldene Hochzeit 50 Jahre
Diamantene Hochzeit 60 Jahre
Eiserne Hochzeit 65 Jahre
Gnadenhochzeit 70 Jahre
Kronjuwelenhochzeit 75 Jahre

b) Altersjubiläen

zur Vollendung des 90. Lebensjahres
zur Vollendung des 95. Lebensjahres
zur Vollendung des 100. Lebensjahres
sowie zur Vollendung jedes weiteren Lebensjahres

Der Antrag auf Ehrung der bevorstehenden Ehe- und Altersjubiläen ist von dem Jubilar selbst oder den Angehörigen unter der Beweisurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) mindestens 5 Wochen vor dem Jubiläumstag bei der Stadtverwaltung Münzenberg, Stadtteil Gambach, Hauptstraße 22, Zimmer 7 zu beantragen. Dies gilt nur für Geburts- und Heiratseinträge, die nicht beim Standesamt Münzenberg beurkundet sind!

Wir machen darauf aufmerksam, dass es nur dann möglich ist, die Ehrung bei der Landesregierung zu beantragen, wenn wir rechtzeitig vorher Mitteilungen von den Betreffenden oder Angehörigen erhalten. Es widerspricht dem Sinne der vorgesehenen Ehrungen, die Glückwünsche nachträglich zu überreichen.

Gemäß § 50 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde folgende Jubiläen zur Veröffentlichung an die Presse übermitteln:

    1. Altersjubiläen: 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag
    2. Ehejubiläen: 50. Ehejubiläum (Goldene Hochzeit) und jedes folgende Ehejubiläum (siehe oben)

      Es besteht die Möglichkeit eine Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt der Stadt Münzenberg zu beantragen, wenn Sie Ihre Jubiläen nicht in der Presse veröffentlicht haben möchten. Eine formlose schriftliche Antragstellung ist hierfür ausreichend.

Münzenberg, 03.01.2020
Der Magistrat der Stadt Münzenberg - Einwohnermeldeamt -

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