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Finale Entscheidung: Keine Windkraftanlagen um Burg Münzenberg

„Mit großer Erleichterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Pläne für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen in Wölfersheim, Gemarkung Wohnbach endgültig vom Tisch sind“, so Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer. Die Betreibergesellschaft BayWa r.e. Wind II GmbH hat ihren Berufungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen zurückgezogen. In seinem Urteil vom 15.09.20 hatte das Verwaltungsgericht Gießen die Pläne zur Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen in Wölfersheim, Gemarkung Wohnbach, zurückgewiesen. Dagegen hatte die Betreibergesellschaft Rechtsmittel eingelegt. Aufgrund der jetzt erfolgten Rücknahme der eingelegten Rechtsmittel hat der zuständige Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Verfahren final eingestellt.
Es wird also definitiv keine 200 Meter hohen Windrädern in unmittelbarer Nachbarschaft der Burg Münzenberg geben. Die vor über 10 Jahren bekannt gewordenen Pläne hatten bei vielen Menschen in und um Münzenberg Unverständnis und große Empörung ausgelöst. Der Horror vor der Belagerung der Burg Münzenberg durch „Windkraftmonster“ einte die gesellschaftlichen Kräfte von Vereinen über Ortsbeiräte und Parlamentarier aus den besonders betroffenen Kommunen Rockenberg und Münzenberg. So formierte sich gut begründeter Widerstand.
Sehr zur Freude aller Beteiligten haben sich die Schutzbedürftigkeit von Kultur und Natur endgültig gegen die wirtschaftlichen Interessen durchsetzen können. Rathaus-Chefin Tammer: „Diesen vielen Menschen sind wir für ihren Einsatz zum Schutz der Kulturlandschaft und dem Erhalt des Artenschutzes in unserer Wetterauer Heimat sehr dankbar“. Allen voran die Mitglieder des Freundeskreises Burg und Stadt Münzenberg, des „BLuK Münzenberg/Rockenberg – Bündnis zum Schutz des Lebensraums und der Kulturlandschaft Münzenberg/Rockenberg e. V.“ sowie der Naturschutzgruppe Münzenberg haben viel bewegt und bewirkt.
Die 1. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichtes hatte bereits vor fünf Jahren unmissverständlich festgestellt, dass die geplante Errichtung der Windräder eine erhebliche Beeinträchtigung der Burg Münzenberg zur Folge hätte. Da diese als Einzelkulturdenkmal geschützt ist, würden die Windenergieanlagen gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz verstoßen. „Dies war und ist die einzig richtige Entscheidung angesichts der Bedeutung der Burganlage für die Stadt Münzenberg, die nördliche Wetterau und den Denkmalschutz im Allgemeinen“, kommentierte der von der Stadt Münzenberg mit der anwaltlichen Vertretung beauftragte Hanauer Rechtsanwalt Prof. Dr. Lutz Eiding.
Das Verwaltungsgericht folgte mit seinem Urteil vom 15. September 2020 dem Gutachten des renommierten Hamburger Denkmal-Sachverständigen Dr. Geerd Dahms. Der Gutachter kam zu der Erkenntnis, dass infolge der Errichtung und des Betriebs der WEA der Denkmalwert der Burganlage durch deren erdrückende bzw. verdrängende Wirkung gegenüber der Burganlage erheblich gefährdet würde. Anhand der in dem Klageverfahren in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Burg und Stadt Münzenberg e. V. vorgelegten Visualisierungen ließ sich die erhebliche und damit nicht hinnehmbare Beeinträchtigung für die Burganlage durch eine Realisierung der WEA in Burgnähe eindrucksvoll verdeutlichen. Diese zeigten sowohl den Blick auf die Burganlage, als auch den Blick von der Burganlage aus.
Mit dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel endet nicht nur das annähernd 5 Jahre dauernde Berufungszulassungsverfahren, sondern insgesamt ein über 10-jähriger Verfahrensmarathon. Die späte Einsicht kommt die Betreiberfirma teuer zu stehen. Infolge der erklärten Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung muss das Unternehmen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten in Höhe von 1.142.100,00 € übernehmen.

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