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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Frühlingsmarkt der Stadt Münzenberg

Gemäß § 29 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 StVO ergeht im Einvernehmen mit der Polizei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende Anordnung:

Zur Durchführung des Münzenberger Frühlingsmarktes rund um den Bürgerplatz im Stadtteil Gambach werden am Sonntag 30.03.2025 von 07:00 Uhr bis Sonntag, 20:00 Uhr die Gemeindestraßen Am Bürgerplatz, Bachstraße (bis Hausnr. 9), Gartenstraße (bis Hausnr. 1) und Kirchgasse (bis Einmündung Hintergasse) für den Gesamtverkehr gesperrt.

An folgenden Stellen gilt an den Veranstaltungstagen ein absolutes Haltverbot:
•    Parkplatz „Bürgerplatz“
•    Parkstreifen gegenüber Volksbank
•    Parkstreifen Bachstraße (gegenüber Textilhaus Diekmann)
•    Kirchgasse (bis Einmündung Hintergasse)
•    Gartenstraße (bis Einmündung Mittelstraße auf Seite der ungeraden Hausnummern)

Ich bitte die Anwohner, Ihre Fahrzeuge in diesem Zeitraum außerhalb der genannten Bereiche zu parken.

Die Anordnung wird mit Aufstellen der entsprechenden Beschilderung wirksam.

Münzenberg, 20.03.2025        

Die Bürgermeisterin der Stadt Münzenberg
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -

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