Veröffentlichungen

Grab- und Blumenschmuck auf Baumgrabstätten

Laut § 24a Abs. 7 der Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg ist das Ablegen von Grabschmuck und anderen Gegenständen auf den Baumgrabstätten nicht gestattet. Lediglich in den Monaten November und Dezember dürfen Grablichter aufgestellt werden.

Auf einer Vielzahl der Baumgrabstätten, insbesondere auf den Friedhöfen Münzenberg und Gambach ist jedoch aktuell wieder Grab- und Blumenschmuck vorhanden. Aus diesem Grund können die notwendigen Pflegearbeiten an sämtlichen Baumgrabstätten nicht durchgeführt werden.

Die Angehörigen werden deshalb dazu aufgefordert, jeglichen Grabschmuck bis zum 27.05.2022 zu entfernen und dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben der Friedhofsordnung zukünftig auch eingehalten werden. Grabschmuck, der bis zu dem zuvor genannten Datum nicht entfernt wurde, wird vom Bauhof abgeräumt.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Münzenberg, 11.05.2022         

                                                               Der Magistrat der Stadt Münzenberg
-Friedhofsamt-

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