Veröffentlichungen

Grab- und Blumenschmuck auf Baumgrabstätten

Laut § 24a Abs. 7 der Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg ist das Ablegen von Grabschmuck und anderen Gegenständen auf den Baumgrabstätten grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich in den Monaten November und Dezember dürfen Grablichter aufgestellt werden.

Auf einer Vielzahl der Baumgrabstätten, insbesondere auf den Friedhöfen Münzenberg und Gambach, ist aktuell wieder zahlreich Grab- und Blumenschmuck vorhanden. Aus diesem Grund können die notwendigen Pflegearbeiten an sämtlichen Baumgrabstätten nicht durchgeführt werden.

Die Angehörigen werden deshalb dazu aufgefordert, jeglichen Grabschmuck bis spätestens zum 30.03.2024 zu entfernen und dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben der Friedhofsordnung zukünftig auch eingehalten werden.

Grabschmuck, der bis zu dem zuvor genannten Datum nicht entfernt wurde, wird von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und kann in der Stadtverwaltung innerhalb von 2 Wochen abgeholt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Münzenberg, 20.03.2024

Der Magistrat der Stadt Münzenberg
-Friedhofsamt-

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