Veröffentlichungen
Grabmalprüfung 2024
Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadtverwaltung gesetzlich dazu verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen regelmäßig zu überprüfen. Denn es passiert leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden, oft sogar mit Todesfolge, verursachen. Manchmal ist dies die Folge davon, dass Grabmale nicht standsicher errichtet worden sind, etwa weil die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel mangelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren geht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.
Auch in diesem Jahr werden die Grabmale wieder durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft.
Die Überprüfung der Grabsteine aller städtischen Friedhöfe findet statt am
Dienstag, den 06. August 2024
Nach § 9 der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 der Gartenbau-BG, Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät an der Oberkante des Grabmals je nach Höhe mit einer Druckkraft von maximal 500 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht aller Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Stadtverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.
Münzenberg, den 09.07.2024
Der Magistrat der Stadt Münzenberg
gez. Dr. I. Tammer, Bürgermeisterin