Veröffentlichungen
Grabräumung auf dem Friedhof Münzenberg
Grabräumungen
Für die nachstehend aufgeführten Reihengräber auf dem Friedhof im Stadtteil
Münzenberg ist gemäß geltender Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg (§ 12 Abs. 4) die Ruhefrist von 30 Jahren abgelaufen. Nach Ablauf dieser Ruhefrist müssen die Grabstätten von den Nutzungsberechtigten entfernt werden.
Gemäß der Friedhofsordnung wird hiermit verfügt, dass folgende Reihengräber abzuräumen sind:
alle Reihengräber im markierten Grabfeld R3 von 1987 bis 1989
(siehe anhängender Plan)
Hiermit werden alle Nutzungsberechtigten gemäß § 32 der Friedhofsordnung gebeten,
bis zum 15.03.2020 die Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen, Befestigungsmaterialien und sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Die Räumung kann durch die Nutzungsberechtigten selbst oder eine beauftragte Person (z. B. Steinmetz) erfolgen.
Zur Abnahme der geräumten Gräber vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem städtischen Bauhof, Tel.: 06033 – 60225.
Bei Nichteinhaltung des o. g. Termins ist die Stadt Münzenberg berechtigt, auf Kosten der Angehörigen die Gräber und Einfriedigungen entfernen zu lassen (siehe §§ 383 ff. BGB).
Auf schriftlichen Antrag, der bis zum 21.02.2020 gestellt werden muss,
können die Abräumarbeiten durch den städtischen Bauhof durchgeführt werden. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung. Dieser Antrag ist an den Magistrat der Stadt Münzenberg, Friedhofsverwaltung, 35516 Münzenberg, zu richten. Bei der Grabräumung durch den Bauhof werden Gebühren von bis zu 200,-€ in Rechnung gestellt.
Bei Rückfragen in dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Münzenberg, Frau Schmidt-Weichmann, Tel.: 06033/9603-37 gestellt werden.