Veröffentlichungen
Grabräumung auf den Friedhöfen Gambach und Trais
Amtliche Bekanntmachung
Grabräumung auf den Friedhöfen Gambach und Trais
Für die nachstehend aufgeführten Reihengräber auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Gambach und Trais ist gemäß geltender Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg (§ 12 Abs. 4) die Ruhefrist von 30 Jahren abgelaufen. Nach Ablauf dieser Ruhefrist sind die Grabstätten von den Nutzungsberechtigten zu entfernen.
Gemäß der Friedhofsordnung wird hiermit verfügt, dass folgende Reihengräber abgeräumt werden:
Ein Lageplan der zu räumenden Gräber hängt an den Eingängen zu den Friedhöfen aus.
Hiermit werden alle Nutzungsberechtigten aufgefordert, gemäß § 34 Abs. 3 der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen, Befestigungsmaterialien und sonstigen Grabausstattungen bis zum 15.03.2021 vollständig zu entfernen. Die Räumung kann durch die Nutzungsberechtigten selbst oder einer beauftragten Person (z. B. Fachfirma, Steinmetz o. ä.) erfolgen.
Zur Abnahme der geräumten Gräber vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem städtischen Bauhof, Tel.: 06033 – 60225.
Bei Nichteinhaltung des Termins oder nicht vollständiger Räumung des Grabes ist die Stadt berechtigt, entsprechend den Vorschriften der §§ 280 ff. BGB zu verfahren, d.h. die
Stadt Münzenberg wird auf Kosten der Angehörigen die Gräber und Einfriedigungen entfernen lassen.
Stadt Münzenberg wird auf Kosten der Angehörigen die Gräber und Einfriedigungen entfernen lassen.
Nach einem schriftlichen Antrag, der bis zum 10.03.2021 gestellt werden kann,
sind wir bereit für die Angehörigen die Abräumarbeiten durch unseren städtischen Bauhof durchführen zu lassen. Diese Anträge sind an den Magistrat der Stadt Münzenberg, Friedhofsverwaltung, 35516 Münzenberg, zu richten. Insoweit sind Grabräumungsgebühren in Höhe von 200,00 Euro pro Reihengrabstelle zu zahlen. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
sind wir bereit für die Angehörigen die Abräumarbeiten durch unseren städtischen Bauhof durchführen zu lassen. Diese Anträge sind an den Magistrat der Stadt Münzenberg, Friedhofsverwaltung, 35516 Münzenberg, zu richten. Insoweit sind Grabräumungsgebühren in Höhe von 200,00 Euro pro Reihengrabstelle zu zahlen. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Rückfragen in dieser Angelegenheit können bei der Friedhofsverwaltung der
Stadt Münzenberg, Frau Sames, Tel.: 06033/9603-28 gestellt werden.
Stadt Münzenberg, Frau Sames, Tel.: 06033/9603-28 gestellt werden.
Münzenberg, 15.02.2021 Der Magistrat der Stadt Münzenberg
- Friedhofsamt -
Dr. Isabell Tammer
Bürgermeisterin