Veröffentlichungen

Grabräumung auf den städtischen Friedhöfen

Für die nachstehend aufgeführten Reihengräber auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Gambach, Münzenberg und Ober-Hörgern ist gemäß geltender Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg (§ 12 Abs. 4) die Ruhefrist von 30 Jahren abgelaufen. Nach Ablauf dieser Ruhefrist sind die Grabstätten von den Nutzungsberechtigten zu entfernen.

Gemäß der Friedhofsordnung wird hiermit verfügt, dass folgende Reihengräber abgeräumt werden:

Friedhof Gambach:              alle Reihengräber von 10.01.1991 bis 16.04.1992 (Grabfelder R2 und R5 komplett)

Friedhof Münzenberg:         alle Reihengräber von 22.07.1989 bis 10.02.1992 (Grabfeld R4 komplett)

Friedhof Ober-Hörgern:      alle Reihengräber von 22.11.1987 bis 01.12.1991 (Grabfeld R3, Reihen a und b)

Ein Lageplan der zu räumenden Gräber hängt an den Eingängen zu den Friedhöfen aus.

Hiermit werden alle Nutzungsberechtigten aufgefordert, gemäß § 34 Abs. 3 der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen, Befestigungsmaterialien und sonstigen Grabausstattungen in der Zeit von 01.03.2022 bis spätestens zum 25.03.2021 vollständig zu entfernen. Die Räumung kann durch die Nutzungsberechtigten selbst oder einer beauftragten Person (z. B. Fachfirma, Steinmetz o. ä.) erfolgen.

Zur Abnahme der geräumten Gräber vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem städtischen Bauhof, Tel.: 06033 – 60225.

Bei Nichteinhaltung des o. g. Zeitraumes oder nicht vollständiger Räumung des Grabes ist die Stadt berechtigt, entsprechend den Vorschriften der §§ 280 ff. BGB zu verfahren, d.h. die Stadt Münzenberg wird auf Kosten der Angehörigen die Gräber und Einfriedigungen entfernen lassen.

Nach einem schriftlichen Antrag, der bis zum 15.03.2022 gestellt werden kann, sind wir bereit für die Angehörigen die Abräumarbeiten durch unseren städtischen Bauhof durchführen zu lassen. Diese Anträge sind an den Magistrat der Stadt Münzenberg, Friedhofsverwaltung, 35516 Münzenberg, zu richten. Insoweit sind Grabräumungsgebühren in Höhe von 200,00 Euro pro Reihengrabstelle zu zahlen. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Rückfragen in dieser Angelegenheit können bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Münzenberg, Frau Sames, Tel.: 06033/9603-28 gestellt werden.

Der Magistrat der Stadt Münzenberg
- Friedhofsamt -

 

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