Veröffentlichungen

Grabräumung auf den Friedhöfen Gambach und Ober-Hörgern

Für die nachstehend aufgeführten Gräber ist gemäß geltender Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg (§ 12 Abs. 4) die Ruhefrist von 30 Jahren abgelaufen. Nach Ablauf dieser Ruhefrist sind die Grabstätten von den Nutzungsberechtigten zu entfernen.

Gemäß der Friedhofsordnung wird hiermit verfügt, dass folgende Gräber abgeräumt werden:

Friedhof Gambach:
Reihengräber von 11.07.1993 bis 20.01.1994 (Grabfeld1 R6 komplett, 18 Gräber)
Urnengräber von 01.01.1989 bis 29.11.1993 (Grabfeld U1, Reihe a, 10 Gräber)

Friedhof Ober-Hörgern:
Reihengräber von 15.02.1992 bis 21.08.1993 (Grabfeld R3, Reihe c, 8 Gräber)

Ein Lageplan der zu räumenden Gräber hängt an den Eingängen der beiden Friedhöfe aus.

Hiermit werden alle Nutzungsberechtigten aufgefordert, gemäß § 34 Abs. 3 der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen, Befestigungsmaterialien und sonstigen Grabausstattungen in der Zeit von 02.04.2024 bis zum 13.04.2024 vollständig zu entfernen. Die Räumung kann durch die Nutzungsberechtigten selbst oder einer beauftragten Person (z. B. Fachfirma, Steinmetz o. ä.) erfolgen. Zur Abnahme der geräumten Gräber vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem städtischen Bauhof, Tel.: 06033 – 60225.

Bei Nichteinhaltung des o. g. Termins oder nicht vollständiger Räumung ist die Stadt berechtigt, entsprechend den Vorschriften der §§ 280 ff. BGB zu verfahren, d.h. die Stadt Münzenberg wird auf Kosten der Angehörigen die Gräber und Einfriedigungen entfernen lassen.

Nach einem schriftlichen Antrag, der bis zum 05.04.2024 gestellt werden kann, sind wir bereit für die Angehörigen die Abräumarbeiten durch unseren städtischen Bauhof durchführen zu lassen. Der Antrag ist an den Magistrat der Stadt Münzenberg, Friedhofsverwaltung, 35516 Münzenberg, zu richten. Insoweit sind Grabräumungsgebühren in Höhe von 200,00 Euro pro Reihengrabstelle zu zahlen. Einen entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung. Die Räumung durch den Bauhof erfolgt ab dem 15.04.2024.

Rückfragen in dieser Angelegenheit können bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Münzenberg, Frau Sames, Tel.: 06033/9603-28 gestellt werden.

Münzenberg, 13.02.2024

Der Magistrat der Stadt Münzenberg
              - Friedhofsamt -


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