Veröffentlichungen

Grabschmuck auf den Baum- und Rasengräbern entfernen

Laut § 24a Absatz 7 der Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg ist das Ablegen von Grabschmuck sowie anderen Gegenständen auf den Baum- und Rasengrabstätten nicht gestattet.

Lediglich in den Monaten November und Dezember dürfen Grablichter aufgestellt werden.

Auf einer Vielzahl der Grabstätten ist aktuell jedoch wieder Grab- und Blumenschmuck abgelegt worden. Aus diesem Grund können die notwendigen Pflegearbeiten durch den Bauhof an sämtlichen Baumgrabstätten nicht durchgeführt werden.

Wir möchten Sie daher höflichst darum bitten, jeglichen Grabschmuck bis zum 30.04.2023 zu entfernen und dafür Sorge zu tragen,
dass diese Vorgabe zukünftig auch eingehalten wird. Grabschmuck, der bis zu dem o. g. Datum nicht entfernt wurde, wird vom Bauhof abgeräumt und entsorgt.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis!

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