Veröffentlichungen

Grabschmuck

Grabschmuck auf Baumgrabstätten, Friedhöfe Münzenberg und Gambach

Laut § 24a Abs. 7 der Friedhofsordnung der Stadt Münzenberg ist das Ablegen von Grabschmuck und anderen Gegenständen auf den Baumgrabstätten nicht gestattet. Lediglich in den Monaten November und Dezember dürfen Grablichter aufgestellt werden.
 
Auf einer Vielzahl von Baumgrabstätten auf den Friedhöfen Münzenberg und Gambach ist noch immer Grabschmuck vorhanden, so dass die nötigen Pflegearbeiten nicht durchgeführt werden können.
 
Aus diesem Grund wurden die Angehörigen bereits mittels Aushang dazu aufgefordert, sämtlichen Grabschmuck bis zum 15.05.2021 zu entfernen und dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben der Friedhofsordnung zukünftig auch eingehalten werden.
 
Leider wurde der Grabschmuck nicht innerhalb dieser Frist entfernt, so dass die Entfernung nun seitens des Bauhofes vorgenommen wird. Der Grabschmuck kann bis zum 31.05.2021 durch die Nutzungsberechtigten im Bereich der Trauerhallen auf den Friedhöfen Münzenberg und Gambach abgeholt werden. Er wird dort in einer Kiste verwahrt. Jeglicher Grabschmuck, der bis zum Ende des Monats nicht abgeholt wurde, wird entsorgt.
 
Wir bitten um Kenntnisnahme!
 
Münzenberg, 20.05.2021          
 
                                                                  Der Magistrat der Stadt Münzenberg
                                                                                                -Friedhofsamt-

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