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Hunde nicht freilaufen lassen!

Anleinpflicht

Rebhuhn

Mit Beginn der Brut- und Setzzeit sind die wildlebenden Tiere zum Erhalt ihrer Art bis etwa Mitte Juli darauf angewiesen, dass sie störungsfrei ihren Nachwuchs aufziehen können. Hunde müssen daher in dieser Zeit angeleint bleiben und dürfen die ausgewiesenen Wege nicht verlassen.

Gerade jetzt in dieser wundervollen Jahreszeit, in der die Natur zu explodieren scheint, macht es viel Spaß, mit dem vierbeinigen Freund spazieren zu gehen. Und noch mehr Spaß macht es, ihm beim Rennen und Tollen zuzuschauen. Sicherlich braucht auch ein Hund seinen Freilauf, aber es muss sichergestellt sein, dass dabei die schützenswerten Bereiche der Wildtiere nicht durchstöbert und gestört werden. Es gibt in Deutschland mittlerweile eine so große Anzahl von Hunden und frei herumstreunenden Katzen, dass diese ebenfalls ihren Anteil am vielfach thematisierten Artensterben haben. Bodenbrüter geben ihr Nest auf, wenn sie häufig gestört werden. Dies ist nur eine von vielen Folgen der durch Hunde und Katzen hervorgerufenen Störungen.

Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Münzenberg verbietet ausdrücklich das Führen von nicht angeleinten Hunden im Auenschutzgebiet Wetterau, im Vogelschutzgebiet der Wetterau und in den beiden Naturschutzgebieten „Metz“ und „Salzwiesen“. Auf diese Bereiche wird auch durch Schilder speziell hingewiesen, damit auch ortsfremde Besucher darüber informiert werden. Trotzdem ist immer wieder zu beobachten, dass zahlreiche Hundehalter dieses Gebot missachten.

Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer bittet daher alle Hundehalter aus Respekt vor den wildlebenden Tieren und unserer Natur verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu handeln und die Hunde nur an der Leine spazieren zu führen.

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